Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten die Anklage vor Gericht. Zuvor leiten sie das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und werden dabei von der Polizei unterstützt. Wer Staatsanwältin beziehungsweise Staatsanwalt werden möchte, muss beide juristischen Staatsexamen hervorragend bestanden haben.
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