ein/e Staatsanwalt/-anwältin

Staatsanwältinnen und Staatsanwälte vertreten die Anklage vor Gericht. Zuvor leiten sie das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und werden dabei von der Polizei unterstützt. Wer Staatsanwältin beziehungsweise Staatsanwalt werden möchte, muss beide juristischen Staatsexamen hervorragend bestanden haben.

Die Funktion: Staatsanwältinnen und Staatsanwälte leiten strafrechtliche Ermittlungsverfahren. Sind die Ermittlungen abgeschlossen, erhebt die Staatsanwaltschaft Anklage und vertritt diese vor Gericht.

Die Aufgabe: Liegt der Verdacht einer Straftat vor, leiten Staatsanwältinnen und Staatsanwälte das Ermittlungsverfahren ein. In diesem haben sie folgende Aufgaben:

  • Beweisaufnahme: Vor allem bei leichterer und mittlerer Kriminalität wird der Schwerpunkt dieser Tätigkeit von der Polizei übernommen. 
  • In schwerwiegenderen Fällen, zum Beispiel aus dem Bereich der organisierten Kriminalität, beteiligt sich die Staatsanwaltschaft aktiv an der Beweisaufnahme.
  • Staatsanwältinnen und Staatsanwälte haben das Recht, von Behörden Auskünfte zu verlangen, die für die Ermittlungen wichtig sind. Für einige Maßnahmen holen sie ermittlungsrichterliche Beschlüsse ein, zum Beispiel für Hausdurchsuchungen, das Abhören von Telefongesprächen oder, um einen Haftbefehl zu erlassen.
  • Die Staatsanwaltschaft ergreift keine Partei. Im Gegenteil: Sie ist verpflichtet, sowohl be- als auch entlastende Beweise, die für oder gegen die beschuldigte Person sprechen, im Verfahren zu berücksichtigen.
  • Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und öffentliche Anklage erhoben wird oder ob ein Verfahren eingestellt wird. Sie kann auch entscheiden, dass weitere Ermittlungen notwendig sind.
  • Erachtet die Staatsanwaltschaft die Ermittlungsergebnisse für eine Klageerhebung als ausreichend, erhebt sie Anklage.

Mit dem Eröffnungsbeschluss leitet das Gericht das Hauptverfahren ein. Darin hat die Staatsanwaltschaft folgende Aufgaben:

  • Sie verliest die Anklageschrift.
  • Während der Beweisaufnahme ist sie berechtigt, Fragen an Zeuginnen und Zeugen zu stellen und Beweise vorzubringen.
  • Sie hält das Schlussplädoyer und stellt einen Antrag zum Urteil. Da Staatsanwältinnen und Staatsanwälte objektiv arbeiten, können sie auch den Freispruch der oder des Angeklagten fordern.

Am Ende der Verhandlung erlassen die Richterinnen und Richter das Urteil. Damit ist der Fall für die Staatsanwaltschaft noch nicht abgeschlossen:

  • Wenn sie mit dem Urteil nicht einverstanden sind, können Staatsanwältinnen beziehungsweise Staatsanwälte weitere Rechtsmittel nutzen und in Berufung gehen. Dann wird der Fall vor der nächsten Instanz verhandelt.
  • Die Staatsanwaltschaft ist für die Überwachung der Strafvollstreckung zuständig, das heißt, sie achtet zum Beispiel darauf, ob Verurteilte ihre Haft antreten. Dabei werden die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte von Rechtspflegerinnen und Rechstpflegern unterstützt.

Ausbildung: Wer Staatsanwältin beziheungsweise Staatsanwalt werden will, muss Jura studiert und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst absolviert haben. Nur wer die beiden juristischen Staatsexamen überdurchschnittlich gut abgeschlossen hat, hat in der Regel eine Chance auf Einstellung. Zunächst durchläuft man als sogenannte Richterin auf Probe beziehungsweise Richter auf Probe die gleiche Laufbahn wie Richterinnen und Richter. Nach drei bis fünf Jahren kann man dann zur Staatsanwältin beziehungsweise zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannt werden. Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sind – anders als Richterinnen und Richter – Beamte.

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