ein/e Bewährungshelfer/in

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer sind Sozialarbeiter in der Strafrechtspflege. Sie können vom Gericht Menschen zur Seite gestellt werden, die zu einer Bewährungsstrafe verurteilt oder auf Bewährung aus der Haft entlassen wurden. In dieser Zeit erfüllen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer verschiedene Rollen: Sie müssen zuhören, beraten und auch aufpassen.

Die Funktion: Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer unterstützen Verurteilte dabei, nicht wieder straffällig zu werden. Dafür überwachen sie ihre sogenannten Probandinnen und Probanden auf Zeit bei der Einhaltung gerichtlich erteilter Auflagen und Weisungen. 

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer leisten einen wichtigen Beitrag zur inneren Sicherheit, weil sie dazu beitragen, Straftäterinnen und Straftäter wieder in die Gesellschaft einzugliedern. Für ihre Arbeit greifen sie auf einschlägige Gesetzes- und Verwaltungskenntnisse zurück.

Die Aufgabe: Jede Probandin, jeder Proband  hat eine eigene Persönlichkeit und Geschichte, entsprechend unterschiedlich können die Aufgaben sein.

Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer

  • bauen in Einzelberatungen und in Gruppenarbeit eine unterstützende Beziehung auf
  • helfen bei der Lösung von zwischenmenschlichen Konflikten
  • vermitteln, falls nötig, Kontakt zu Sucht- oder Drogenberatungsstellen
  • helfen bei der Entschuldung
  • unterstützen im Alltag und bei lebenspraktischen Fragen, zum Beispiel bei der Arbeits- und Berufsfindung oder bei der Wohnungssuche
  • überwachen, ob die Probandinnen und Probanden ihre Bewährungsauflagen erfüllen
  • erstatten Bericht beim zuständigen Gericht, falls Auflagen nicht erfüllt werden
  • verfassen Stellungnahmen über Probandinnen und Probanden

In der Mehrzahl der Bundesländer sind Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer bei der Justiz angestellt. Der Dienstherr ist in der Regel die Präsidentin beziehungsweise der Präsident des Oberlandesgerichts. In Berlin, Bremen und Hamburg sind Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer Angestellte unterschiedlicher senatorischer Dienststellen. Sie sind Beamte des gehobenen Dienstes. 

Ausbildung: Angehende Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer absolvieren mindestens ein Bachelorstudium in den Fächern Soziale Arbeit oder Sozialpädagogik. Ein einwandfreies Führungszeugnis ist Pflicht. In einem staatlichen Anerkennungsjahr in der Bewährungshilfe lernen die Anwärterinnen und Anwärter von anderen Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer. Nach einer Probezeit kann man als Bewährungshelferin beziehungsweise als Bewährungshelfer auf Lebenszeit verbeamtet werden. 

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