ein/e Richter/in

Umfangreiches Fachwissen, eine hohe Sozialkompetenz und selbstverständlich ein gutes Urteilsvermögen sind Voraussetzung, um Richterin beziehungsweise Richter zu werden. Richterinnen und Richter leiten Gerichtsverhandlungen und fällen am Ende das Urteil. Je nach Instanz arbeiten sie jedoch nicht allein.

Die Funktion: Richterinnen und Richter sind für die Rechtsprechung verantwortlich. Sie entscheiden objektiv aufgrund von Sachlagen nach dem Gesetz.

Die Gerichtsbereiche sind in Deutschland in drei verschiedene Instanzen aufgeteilt, die hierarchisch geordnet sind. (Ausnahme: Am Finanzgericht gibt es nur zwei Instanzen). Je nach Schwere oder Bedeutung eines Falls wird er zunächst vor dem Amts- oder Landgericht verhandelt, die nächste Instanz ist das Oberlandesgericht beziehungsweise das Landgericht, wenn vorher der Fall beim Amtsgericht verhandelt wurde; die höchste Instanz ist jeweils das Bundesgericht oder der Bundesfinanzhof.

Die Aufgabe: Die Judikative (Rechtsprechende Gewalt) in Deutschland ist untergliedert in unterschiedliche Gerichtszweige. Die Ordentliche und die Fachgerichtsbarkeit. In der Regel sind Richterinnen und Richter auf einen dieser Bereiche spezialisiert:

Ordentliche Gerichtsbarkeit:

  • Zivilgericht
  • Strafgericht

Besondere Gerichtsbarkeit:

  • Verwaltungsgericht
  • Arbeitsgericht
  • Sozialgericht
  • Finanzgericht

Richterinnen und Richter übernehmen den Vorsitz bei Gerichtsverhandlungen. Sie fällen Urteile und begründen sie schriftlich. Nicht in jedem Fall kommt es zu einer mündlichen Verhandlung. Oft reicht es, dass eine Richterin beziehungsweise ein Richter die Akten prüft und aufgrund der Sachlage eine Entscheidung fällt.

Je nach Bereich sehen die weiteren Aufgaben von Richterinnen und Richtern unterschiedlich aus.

  • Im Zivilrecht zum Beispiel versuchen sie auch, dass die Streitparteien sich gütlich einigen. Außerdem prüfen sie lediglich, was die beteiligten Parteien vorbringen.
  • Im Strafrecht ist das anders: Neben den von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Beweisen können Richterinnen und Richter hier auch selbst Beweise erheben, Zeugen und Zeuginnen aufrufen oder Sachverständige heranziehen, um Schuld oder Unschuld der angeklagten Person zu ermitteln.

Je nach Schwere eines Falls entscheiden Richterinnen beziehungsweise Richter im Strafrecht allein oder gemeinsam mit anderen Richterinnen und Richtern oder Schöffinnen und Schöffen:

  • Wenn eine Freiheitsstrafe von ein bis zwei Jahren oder eine Geldstrafe zu erwarten ist, sind sie allein zuständig.
  • Bei einem Strafmaß von bis zu vier Jahren Freiheitsstrafe wird ein Schöffengericht berufen. Dieses setzt sich aus einer Richterin oder einem Richter und zwei Schöffinnen beziehungsweise Schöffen zusammen.
  • Eine große Strafkammer im Landgericht, die über schwere Verbrechen wie Tötungsdelikte entscheidet, setzt sich aus zwei oder drei Richterinnen und Richtern plus Schöffinnen oder Schöffen zusammen.
  • Ein großer Strafsenat im Oberlandesgericht besteht aus bis zu fünf Richterinnen und Richtern. Hier werden Terrorismus- und Staatsschutz-Fälle verhandelt.

Ähnlich verhält es sich beim Jugendgericht. Auch hier können je nach Schwere der Tat Schöffinnen und Schöffen oder weitere Richterinnen und Richter über einen Fall entscheiden. Auch am Arbeits-, Sozial- und Finanzgericht fällen neben den Berufsrichterinnen und -richtern auch Schöffinnen und Schöffen beziehungsweise ehrenamtliche Richterinnen und Richter Urteile.

Ausbildung: Wer Richterin oder Richter werden will, muss Jura studiert und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst absolviert haben. Nur wer die beiden juristischen Staatsexamen überdurchschnittlich gut abgeschlossen hat, hat in der Regel eine Chance auf Einstellung. An wen sich die Bewerbung richtet, ist abhängig vom Bundesland. In einigen Bundesländern, zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen, richtet man sie an die Oberlandesgerichte, in anderen ist das Justizministerium zuständig.

Zunächst wird man für drei bis fünf Jahre Richterin beziehungsweise Richter auf Probe. Proberichterinnen und -richter haben grundsätzlich alle Rechte und Pflichten einer Berufsrichterin oder eines Berufsrichters; nur in einigen Bereichen dürfen sie im ersten Jahr noch nicht tätig werden, z. B. im Familien- oder Insolvenzrecht. In der Probezeit durchläuft man im Gericht verschiedene Stationen, in einigen Bundesländern gehört auch die Staatsanwaltschaft dazu. Nach einer erfolgreichen Probezeit, was aufgrund der strengen Auswahl bei der Einstellung der Normalfall ist, wird man Richterin beziehungsweise Richter auf Lebenszeit.

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