ein/e Justizvollzugsbedienstete/r

Justizvollzugsbedienstete sorgen nicht nur für die sichere Unterbringung von Gefangenen in den Vollzugsanstalten, sondern kümmern sich auch um die Resozialisierung der Insassinnen und Insassen.

Die Funktion: Justizvollzugsbedienstete sind für den Schutz der Allgemeinheit und den Erhalt von Sicherheit und Ordnung innerhalb der Gefängnisse verantwortlich. Darüber hinaus sind sie bei vielen Angelegenheiten der Gefangenen die ersten Ansprechpartner/innen und benötigen deshalb eine hohe soziale Kompetenz.

Die Aufgabe: Kernaufgabe ist die Beaufsichtigung und Betreuung der Gefangenen. Die Justizvollzugsanstalt als in sich geschlossener Lebensraum erfordert die ständige Anwesenheit von Vollzugsbediensteten. Sie arbeiten daher in Wechselschichten. Auch an Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen müssen Justizvollzugsbedienstete arbeiten.

  • Justizvollzugsbedienstete kümmern sich um einen ordnungsgemäßen Tagesablauf im Haftbereich und sorgen dafür, dass Verhaltensvorschriften und Hausordnung eingehalten werden.
  • Sie überwachen das Gelände, kontrollieren ein- und ausgehenden Personen- und Fahrzeugverkehr sowie Gegenstände, die in die Anstalt ein- oder aus ihr herausgebracht werden.
  • Sie wirken bei der Behandlung, Beurteilung und Freizeitgestaltung der Gefangenen mit.
  • Sie helfen bei persönlichen Angelegenheiten und bei der medizinischen Versorgung der Gefangenen.
  • Sie führen regelmäßig Einzel- und Gruppengespräche mit den Gefangenen und helfen bei der Resozialisierung.

In Deutschland gibt es 36 Justizvollzugsanstalten mit rund 18.500 Haftplätzen und fünf Jugendarrestanstalten.

Ausbildung: Die duale Ausbildung dauert in der Regel zwei Jahre, kann unter bestimmten Voraussetzungen auf 1,5 Jahre verkürzt werden. Der theoretische Teil findet in einer Justizvollzugsschule statt; die praktischen Ausbildungsabschnitte werden in verschiedenen Justizvollzugsanstalten durchgeführt. Die Zulassungsvoraussetzungen unterscheiden sich je nach Bundesland. Länderübergreifend müssen die Bewerberinnen und Bewerber die Kriterien der Polizeidienstvorschrift erfüllen, unter anderem müssen Justizvollzugsbedienstete ein tadelloses Führungszeugnis vorweisen können.

  

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