ein/e Justizwachtmeister/in

Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister sind verantwortlich für die Sicherheit und Ordnung in Justizgebäuden.

Die Funktion: Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister tragen zum ordnungsgemäßen Ablauf der Gerichtsverfahren bei.

Die Aufgabe: Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister begleiten Gefangene zu Gerichtsterminen und bewachen sie. Sie sind Ansprechpartnerinnen beziehungsweise Ansprechpartner für Besucherinnen und Besucher im Gericht und geben ihnen Auskunft. In der Justizverwaltung sind sie für die Dienstpost und die Verteilung von Akten zuständig. 

Die Aufgaben der Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister im Überblick – sie sind zuständig für: 

  • die Aufrechterhaltung der Ruhe, Ordnung und Sicherheit im Justizgebäude 
  • die Einlasskontrolle
  • den Sitzungs- und Vorführdienst bei Gerichtsverhandlungen
  • den Auskunftsdienst im Dienstgebäude
  • die Abwicklung der Post bei den Justizbehörden

Die Ausbildung: Die Bundesländer bilden ihre Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister selbst aus – daher sind die Art der Ausbildung, deren Dauer und die Bewerbungsvoraussetzungen abhängig vom Ausbildungsort. Überall gilt: Die Ausbildung dauert mehrere Monate und gliedert sich in einen praktischen Teil, der in Gerichten und Justizvollzugsanstalten absolviert wird, und einen fachtheoretischen Teil.

Was Justizwachtmeisterinnen und Justizwachtmeister mitbringen müssen:

  • mindestens Berufsbildungsreife (früher Hauptschulabschluss)
  • körperliche Fitness (beispielsweise das Deutsche Sportabzeichen in Gold oder Silber)
  • Sie dürfen nicht entmündigt oder vorbestraft sein.
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