ein/e Gerichtsvollzieher/in

Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind Teil der Rechtspflege in Deutschland. Sie sind Beamte, unterhalten aber selbstständig ein eigenes Büro außerhalb des Gerichts und werden von den Amtsgerichten beaufsichtigt.

Die Funktion:  Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind dafür verantwortlich, Gerichtsurteile und andere Vollstreckungstitel zu vollstrecken. Sie tragen dafür Sorge, dass Schuldner/innen den Forderungen ihrer Gläubiger/innen nachkommen.

Die Aufgabe: Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher sind häufig vor Ort bei Schuldnerinnen und Schuldnern tätig. Sie teilen sich ihre Arbeitszeit in der Regel selbst ein.

  • Die Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher vermitteln zwischen Schuldnerinnen beziehungsweise Schuldnern und Gläubigerinnen beziehungsweise Gläubigern. Sie sollen auf eine gütliche Erledigung des Verfahrens hinwirken. Dabei können sie auch Ratenzahlungsvereinbarungen treffen und Zahlungsziele vereinbaren.
  • Sie holen eine Vermögensauskunft der Schuldnerin oder des Schuldners ein. Diese dient dazu, den Gläubigerinnen und Gläubigern einen Überblick über das pfändbare Vermögen zu verschaffen.
  • Eine weitere Aufgabe von Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollziehern ist die Pfändung von Sachwerten, die der Schuldnerin oder dem Schuldner gehören. Kleinere Wertgegenstände wie Schmuck oder Bargeld können sie sofort mitnehmen, größere Gegenstände werden mit einem Pfandsiegel versehen. Sie dürfen den Schuldner/innen allerdings nicht die Lebensgrundlage nehmen.
  • Sie sind ebenfalls dafür verantwortlich, dass die Erlöse aus Versteigerungen an die Gläubigerin beziehungsweise den Gläubiger gehen.
  • Sie setzen auch andere Gerichtsbeschlüsse um, wie die Kindesherausgabe oder die Räumung von Wohn- oder Geschäftsräumen.

Gerichtsvollzieher/innen sind zwar Beamte der Länder. Aufgrund ihres wirtschaftlich selbständigen Arbeitens haben sie aber einen in der Justiz einzigartigen Status.

Ausbildung: Die Ausbildung variiert in den einzelnen Bundesländern. Zum Teil ist eine Ausbildung zur/zum Justizfachangestellten Voraussetzung; außerdem sollte man drei Jahre Berufserfahrung mitbringen. In Baden-Württemberg ist ein neuer Studiengang an der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen eingeführt worden. Daneben gelten die landestypischen Voraussetzungen für eine Verbeamtung. In der Regel dauert die Vorbereitung zum/r Gerichtsvollzieher/in zwischen 18 Monaten und zwei Jahren. Nach erfolgreicher Prüfung als Gerichtsvollzieher/in wird man unterstützend im Gerichtsvollzieherdienst eingesetzt. Nach etwa einem Jahr erfolgt sodann die Ernennung zum/zur Gerichtsvollzieher/in und die Übertragung eines eigenen Bezirks.

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